Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:
Es wird folgender § 9 a eingefügt:
„§ 9a
Wertsicherung
Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:
a.) Wertmaßstab
die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.
b.) Anpassungszeitpunkt
eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.
Dem Pächter wird die Höhe des künftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.
Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket – Kommunalteil- Punkt 3.6).
Der vorgenannte Pachtvertrag wird bis zum 31.12.2040 verlängert.
Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.