Tagesordnung - Stadtverordnetenversammlung Oderberg

 
 
Bezeichnung: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 24.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 13.12.2023  
OD/010/2023  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Entwicklungskonzept für die Stadt Oderberg als Anker im ländlichen Raum mit hohem touristischem Potential (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-2024-002 IV  
Ö 5.2  
Aufnahme einer Drehleiter in den Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-068/2023  
Ö 5.3  
Auswertung Dialog-Display (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-071/2023 IV  
Ö 5.4  
Umsetzungskonzeption zur wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-2024-001 IV  
Ö 5.5  
Ergänzung des Pachtvertrages mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage "Odertal-Stadion" an der Festung (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-2024-003  
    VORLAGE
   

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 a eingefügt:

§ 9a

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom      Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung       (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf          frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten          Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe desnftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.

 

Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten         Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket Kommunalteil- Punkt 3.6).

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

 

 

   
    24.01.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
    Ö 5.5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem FSV Kickers Oderberg e.V. über die Sportanlage „Odertal-Stadion“, vom 22.12.2007 sowie seinen Nachträgen vom 01.06.2016 und 02.06.2016 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 a eingefügt:

§ 9a

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9 Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom      Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung       (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf          frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten          Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe des künftig zu zahlenden Zuschuss schriftlich mitgeteilt.

 

Die zu erwartenden außerplanmäßigen Ausgaben werden in 2024 gedeckt aus dem sogenannten         Brandenburg-Paket zur Unterstützung der kommunalen Bedarfe (RL Brandenburg-Paket Kommunalteil- Punkt 3.6).

 

Der vorgenannte Pachtvertrag wird bis zum 31.12.2040 verlängert.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 

Ö 5.6  
Abschlussbericht zum Besucherlenkungskonzept des Landkreises Barnim (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
OD-2024-005 IV  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 13.12.2023    
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Genehmigung einer Eilentscheidung - Personalangelegenheit (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-072/2023  
N 9.2     Personalangelegenheit (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-2024-004 P  
N 9.3     Zustimmung zur Übertragung der Nutzungsrechte am Bollwerk Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-2024-006  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung    
N 11     Schließung der Sitzung