Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderunghat die Gemeinde geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
12.08.2024 - Bauausschuss Britz
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen
26.08.2024 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderunghat die Gemeinde geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.