Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den grundhaften Ausbau der Randbefestigung der Choriner Straßeals Pflasterbefestigung. Diese ist begeh- und befahrbar mittels BetonsteinpflasterRechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 herzustellen.
Des Weiteren die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 durchzuführen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
14.11.2024 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den grundhaften Ausbau der Randbefestigung der Choriner Straßeals Pflasterbefestigung. Diese ist begeh- und befahrbar mittels BetonsteinpflasterRechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 herzustellen.
Des Weiteren die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 durchzuführen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.