Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg erhebt gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Parallel mit der Klage wird ein Antrag nach § 80 V VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung) beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf wird mit der Vertretung der Stadt Oderberg beauftragt.
20.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg erhebt gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Parallel mit der Klage wird ein Antrag nach § 80 V VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung) beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf wird mit der Vertretung der Stadt Oderberg beauftragt.