Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 610.000 EUR festgesetzt.
27.06.2016 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 610.000 EUR festgesetzt.
Verkauf einer ca. 680 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 1160/0.0, der Flur 3, in der Gemarkung Britz (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Anlagen: 1)
Verkauf einer ca. 934 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 1160/0.0, der Flur 3, in der Gemarkung Britz (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Anlagen: 1)