Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzungen      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Vorstellung des Geschäftsführers des Europäischen Regionalen Fördervereins (ERFV) e. V.      
Ö 7.2  
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-090/2016  
Ö 7.3  
Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-002/2017  
Ö 7.4  
Absichtserklärung zur Aufstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-003/2017  
Ö 7.5  
Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung der 380-kV-Freileitung (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-004/2017  
Ö 7.6  
Beratung und Beschlussfassung über das Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung, die Übernahme der Aufgabe der Energieversorgung durch die Gemeinde, die Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und die Beteiligung an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 6)  
CH-007/2017  
    VORLAGE
   

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

 

2. Die Gemeinde Chorin ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Chorin wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

 

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Chorin begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

 

3. Die Gemeinde Chorin beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

 

   
    26.01.2017 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt das „Positionspapier  zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).

 

2. Die Gemeinde Chorin ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen  bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Chorin wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.

 

Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Chorin begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.

 

3. Die Gemeinde Chorin beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

6

0

2

0

 

Ö 7.7  
Betreibung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Senftenhütte (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-008/2017  
Ö 7.8  
Sachstand zum Kindertagesstättenbedarfs- und Schulentwicklungsplan (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-009/2017 IV  
Ö 7.9  
Festlegung der Standorte der Dreiecksinformationstafeln in der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-010/2017 IV  
Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzungen    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Voranfrage zur Errichtung einer Werkstatt zur Bearbeitung von Kunststoffprofilen mit angeschlossenem Vertrieb (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)   CH-001/2017  
N 13.2     Grundstück in 16230 Chorin, OT Serwest, Serwester Dorfstraße 36a (Beschluss CH-036/2016, Vorkaufsrecht der Gemeinde, Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers) (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-005/2017 IV  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung