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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 21.08.2019 |
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OD/007/2019 |
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Ö 5 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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Ö 5.1 |
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Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Einreicher: Amtsdirektor) |
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OD-075/2019 |
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Ö 5.2 |
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Angermünder Straße - Änderung der zeitlichen Beschränkung zum Parken (Einreicher: Amtsdirektor) |
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OD-085/2019 |
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Ö 5.3 |
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Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum »Kulturerbe Oderbruch« (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-077/2019 |
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Ö 5.4 |
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Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Stadt Oderberg; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3) |
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OD-080/2019 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2- Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt Oderberg übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.
- Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.
- Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Stadt Oderberg in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.
- Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
- Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.
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02.10.2019 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg |
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Ö 5.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt Oderberg übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.
- Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.
- Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Stadt Oderberg in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.
- Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
- Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | 13 | 11 | 10 | 1 | 0 | 0 |
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Ö 6 |
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Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung |
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N 7 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 21.08.2019 |
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N 8 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung |
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N 9 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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N 9.1 |
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Personalangelegenheit - Grundschule (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-084/2019 IV |
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N 9.2 |
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Jugendarbeit: Antrag auf Anpassung des Personalkostenzuschusses und Aufhebungsvertrag zum Leistungsvertrag (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3) |
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OD-072/2019 |
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N 9.3 |
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Verkauf einer Teilfläche aus den Flurstücken 33/0.0 der Flur 8 und 305/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-074/2019 |
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N 9.4 |
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Verkauf des Flurstückes 238/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-078/2019 |
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N 9.5 |
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Mögliche Standorte für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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OD-079/2019 IV |
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N 10 |
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Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung |
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