Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Kosten für den Bau des Spielplatzes in Kombination mit einer Seniorensportanlage zu ermitteln. Der Stadtverordnetenversammlung sind Fördermöglichkeiten darzulegen.
Die Stadt Oderberg wählt gemäß § 9 (1) Nr. 2 der Hauptsatzung die offene Form der Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen. Medienwirksam wird dies auf der Internetseite und im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Befragung der Kinder und Jugendlichen findet in der Kindertagesstätte und der Schule Oderberg ohne die Erhebung der personenbezogenen Daten statt.
Für die Anliegen der Senioren ist der Seniorenbeirat zu beteiligen.
13.11.2019 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 4.4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Oderberg wählt gemäß § 9 (1) Nr. 2 der Hauptsatzung die offene Form der Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen. Medienwirksam wird dies auf der Internetseite und im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Befragung der Kinder und Jugendlichen findet in der Kindertagesstätte und der Schule Oderberg ohne die Erhebung der personenbezogenen Daten statt.
Für die Anliegen der Senioren ist der Seniorenbeirat zu beteiligen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, unverzüglich nach der Beteiligung die Kosten für den Bau des Spielplatzes in Kombination mit einer Seniorensportanlage zu ermitteln.
Auf dieser Grundlage sind rechtzeitig (28.02.2020) Fördermittel für die Planung zu beantragen und der Eigenanteil bereitzustellen. Im weiteren Verlauf muss bis 31.07.2020 ein Plan vorliegen, um weitere Fördermittel zu beantragen.