Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Umnutzung des Untergeschosses der Finowstr. 45 und die Kommunalwohnung der gemeindlichen Nutzung zuzuführen. Der Verwalter wird beauftragt, eine entsprechende Bestandsaufnahme der Wohnung durchzuführen. Vorbereitend kann bereits mit der Sortierung der gelagerten Unterlagen begonnen werden. Die notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich, durch Eigenleitungen erbracht.
12.03.2020 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Umnutzung des Untergeschosses der Finowstr. 45 und die Kommunalwohnung der gemeindlichen Nutzung zuzuführen. Der Verwalter wird beauftragt, eine entsprechende Bestandsaufnahme der Wohnung durchzuführen. Vorbereitend kann bereits mit der Sortierung der gelagerten Unterlagen begonnen werden. Die notwendigen Maßnahmen werden, soweit möglich, durch Eigenleitungen erbracht.
Verkauf einer ca. 55 m² großen Flurstücksteilfläche aus dem Flurstück 58/1.0 der Flur 6 in der Gemarkung Niederfinow (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)