Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage CH-084/2020.
10.11.2020 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.5 -
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
6
6
0
0
0
26.11.2020 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 - an Verwaltung zurück verwiesen
28.01.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage CH-084/2020.
Gewährung von Dienstbarkeiten für die Errichtung einer Hochspannungsfreileitung - Gemarkung Golzow, Flur 5, Flurstück 1 und Flur 7, Flurstücke 73,97,154 und 91 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)