Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstücke 758.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind
durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
25.03.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstücke 759.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind
durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.