„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt:
Variante 1
Den Ankauf des Grundstückes Berliner Str. 89 (Rathaus) zu einem Kaufpreis von 300.000 € mit der Zielstellung, nach Instandsetzungen und Umbauten dort den Hort und ggf. weitere flankierende kommunale Nutzungen unterzubringen. Das städtische Grundstück Berliner Str. 83 ist dem aktuellen Eigentümer des Rathauses zu übertragen.Grundlage für die Gestaltungder Rathausnutzung sollen die Ergebnisse eines Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Ggf. ist der Stadtverordnetenversammlung ein Nachtragshaushaltsplan zu Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung als Beschlussvorlage in 2022 vorzulegen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauvoranfrage: Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses von dauerndem Wohnen in Vermietung als Ferienhaus für zwei Nutzungseinheiten (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Voranfrage: Errichtung eines Funktionsgebäudes in Verbindung mit Geländeregulierung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)