Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 NI-030/2022.
13.10.2022 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Satzung der Gemeinde Niederfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Niederfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 NI-030/2022.
Änderung: § 7 (3)
Wahlplakate von Wahlvorschlagsträgern in der Gemeinde Niederfinow werden auf 5 Doppelplakate je Wahlvorschlagsträger begrenzt. Die Menge der Plakate ist im Antrag anzugeben. Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m anzubringen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB, hier: Neuerrichtung eines Einfamilienhauses nach Brandereignis und nachträgliche Errichtung Freisitz und Carport mit Schuppen (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 7)