Der Amtsausschuss beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen:
den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget in Höhe von 330.000 € spätestens bis zum 28. Februar 2023, hier gemäß Richtlinie Punkt 2.1.2 zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) zu stellen..
15.02.2023 - Amtsausschuss
Ö 7.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen:
den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudget in Höhe von 330.000 € spätestens bis zum 28. Februar 2023, hier gemäß Richtlinie Punkt 2.1.2 zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) zu stellen.