Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gemäß § 12 BauGB.
Vorhabenträger ist Frau Ilona Glawion, Karl-Bach-Str. 21 aus 16225 Eberswalde.
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2. Die Offenlage ist im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich entsprechend bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 entsprechend zu unterrichten und zu beteiligen.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden