Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Übertragung der dem SG Brodowin 63 e. V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
23.01.2024 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.8 - zur Kenntnis genommen
25.01.2024 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die Übertragung der dem SG Brodowin 63 e. V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 500,00 Euro in das Haushaltsjahr 2024. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.