Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für die B158 im Bereich von der „Hermann-Seidel-Straße 1“ (Brücke B158) bis zur Freienwalder Straße 4 (Einmündung „Festung“ bzw. Sportplatz).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.