Beschluss:
1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.
2. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
der Gründe zu unterrichten. Hinweise von Bürgern sind nicht eingegangen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes
„Eisengießerei Britz“ in der vorliegenden Fassung vom 13.11.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB
als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.