Tagesordnung - Gemeindevertretung Britz

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Britz
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 26.10.2015  
BR/006/2015  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
Ö 8     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1  
Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. ab 01.01.2016  
BR-071/2015  
Ö 8.2  
Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Anlagen: 6)  
BR-065/2015  
Ö 8.3  
Ausschreibung für die Nutzung von Flächen für die Aufstellung von Altkleidercontainern gegen Meistgebot (Einreicher: Frau Solveig Spann)  
BR-066/2015  
Ö 8.4  
Sonntagsöffnungen nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)  
BR-069/2015  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Ausnahmeregelung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz:

 

Ladenöffnung an Adventssonntagen 2015:

 

Ladenöffnung an maximal zwei nicht aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

 

Am 06.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Am 20.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

 

 

 

 

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

 

 

 

 

   
    30.11.2015 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 8.4 - geändert beschlossen BESCHLUSS: BR-069/2015   
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Ausnahmeregelung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz:

 

Ladenöffnung an Adventssonntagen 2015:

 

Ladenöffnung an maximal zwei nicht aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

 

Am 06.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Am 20.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

 

Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0

 

Ö 8.5  
Zustimmung gemäß § 64 Abs. 3 BbgBO zu einer Grenzbebauung  
BR-070/2015  
Ö 8.6  
Antrag auf finanzielle Unterstützung Seniorenclub Britz e. V. (Einreicher: Frau Manuela Stiegler Anlagen: 1)  
BR-072/2015  
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung am 26.10.2015    
N 10     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 11     Bericht des Amtsdirektors    
N 12     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Vergabe von Planungsleistungen Spielplatz Britz   BR-073/2015 IV  
N 13.2     Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach dem Entschädigungsgesetz   BR-074/2015  
N 13.3     Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung (Einreicher: Herr Jörg Schellhase)   BR-067/2015  
N 13.4     Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag / Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages   BR-068/2015  
N 14     Schließung der Sitzung