Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Ausnahmeregelung zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz:
Ladenöffnung an Adventssonntagen 2015:
Ladenöffnung an maximal zwei nicht aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Am 06.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Am 20.12.2015 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern sind der § 10 BbgLöG sowie die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Eine entsprechende Satzung zum BbgLöG ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.