Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
28.08.2017 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage mit folgender Änderung:
Der § 2 Absatz 3 wird folgendermaßen umformuliert:
»Soweit die Auslastung der Betreuungsplätze der Einrichtung unter neunzig vom Hundert liegt, können auch Kinder aus anderen Gemeinden vorrangig aus Amtsgemeinden in Rücksprache mit dem Bürgermeister aufgenommen werden.«
Festlegung der weiteren Verfahrensweise zum Verkauf der Flurstücke 636/0.0 und 638/0.0, der Flur 2, in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 4)