Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
28.08.2017 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
Festlegung der weiteren Verfahrensweise zum Verkauf der Flurstücke 636/0.0 und 638/0.0, der Flur 2, in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 4)