Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
09.01.2018 - Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
6
6
25.01.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.