Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 2.351,87 € des Wirtschaftsjahres 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
24.01.2018 - Werkausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
25.01.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 2.351,87 € des Wirtschaftsjahres 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.