Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
13.03.2019 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - zurückgestellt
08.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
Verkauf einer ca. 970 m² großen Flurstücksteilfläche aus dem Flurstück 387/1.0, der Flur 8 in der Gemarkung Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Gewährung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Flurstück 263/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Oderberg zur dinglichen Sicherung der grundstücksbezogenen Leitungsrechte der E.DIS Netz GmbH (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)