Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der Hebewerkstraße (L29), An der Zugbrücke (L29) sowie der Hohenfinower Straße (L29). Das Amt wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
15.08.2019 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.9 - zurückgestellt
28.08.2019 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der Hebewerkstraße (L29), An der Zugbrücke (L29) sowie der Hohenfinower Straße (L29). Das Amt wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.