Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2017.
15.01.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf-den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2017.