Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den inzident geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2016.
15.01.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den inzident geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2016.