Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. wird auf Antrag ein jährlicher Personalkostenzuschuss von 12.000 € gezahlt. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg. Die bedarfsgerechte Anpassung in den Folgejahren steht ebenso unter diesem Vorbehalt.
Der § 2 Abs. 5 des Pachtvertrages mit dem Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum wird wie folgt geändert: „Dem Pächter wird von der Stadt Oderberg auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten gemäß Anlage 4 des Vertrages gewährt. Dem Antrag sind Nachweise zu den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten sowie der gültige Kassenbericht des Vereins beizufügen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg.
11.11.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. wird auf Antrag ein jährlicher Personalkostenzuschuss von 12.000 € gezahlt. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg. Die bedarfsgerechte Anpassung in den Folgejahren steht ebenso unter diesem Vorbehalt.
Der § 2 Abs. 5 des Pachtvertrages mit dem Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum wird wie folgt geändert: „Dem Pächter wird von der Stadt Oderberg auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten gemäß Anlage 4 des Vertrages gewährt. Dem Antrag sind Nachweise zu den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten sowie der gültige Kassenbericht des Vereins beizufügen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg.