Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,
1. auf dem Grundstück des Amtes Britz-Oderberg-Chorin, Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 202 eine Sanitäranlage entsprechend Anlage 1 zu errichten;
2. auf dem Grundstück der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gemeinde Niederfinow: Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 227 drei Sanitäranlagen entsprechend Anlagen 2, 3 und 4 zu errichten.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt,
a) alle für die vorgenannten Vorhaben notwendigen Genehmigungen zu erwirken;
b) einen Förderantrag zur Umsetzung von investiven Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Prenzlau (LELF) (75% Förderanteil im Rahmen eines LEADER-Projektes) zu stellen;
c) einen ergänzenden Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für Strukturschwache Räume für die Vorhaben (25% Förderanteil) zu stellen;
d) für das Vorhaben die notwendigen Mittel im Haushalt des Haushaltsjahres 2022 zu veranschlagen und bei positiver Förderzusage die Umsetzung der Beschlüsse zu veranlassen;
e) mit der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH eine vertragliche Vereinbarung über die Betreuung und den Betrieb der Sanitäranlagen zu schließen, die auch ein angemessenes Nutzungsentgelt beinhaltet.