Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 733,92 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
15.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 733,92 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag_Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Erdwärmepumpe und Geländeaufschüttung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)