Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ bis zum 31.12.2023.
15.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der zum Zeitpunkt des Beschlusses jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Oderberg“ bis zum 31.12.2023.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag_Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Erdwärmepumpe und Geländeaufschüttung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)