Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von 13.000,00 EUR für die Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen 2021 im Stadtgebiet.
15.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von 13.000,00 EUR für die Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen 2021 im Stadtgebiet.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag_Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Erdwärmepumpe und Geländeaufschüttung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)