Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung der Gasse zwischen „Oberkietz (14/15) und Gartenstraße“ als Gehweg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Umsetzung der
Variante 1 – Verkehrszeichen
oder
Variante 2 – Wegsperre/ Umlaufgitter.
25.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung der Gasse zwischen „Oberkietz (14/15) und Gartenstraße“ als Gehweg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Umsetzung der
Variante 1 – Verkehrszeichen
oder
Variante 2 – Wegsperre/ Umlaufgitter.
oder
X
Variante 3 –einen Handlauf im Bereich zwischen Schräge und Treppe mittig anzubringen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Sanierung eines vorhandenen Wohngebäudes, Umbau und Anbau (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Umbau und Nutzungsänderung einer ehem. Fahrzeughalle zur Bewegungshalle (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)