Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“, des Wasser- und Bodenverbandes "Welse" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit Wirkung vom 01.01.2021.
25.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“, des Wasser- und Bodenverbandes "Welse" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit Wirkung vom 01.01.2021.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Sanierung eines vorhandenen Wohngebäudes, Umbau und Anbau (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Umbau und Nutzungsänderung einer ehem. Fahrzeughalle zur Bewegungshalle (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)