Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen in Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 40.730 €aus dem Gemeinde-anteil an Einkommenssteuer im Rahmen der Gesamtdeckung zu übertragen und auszugleichen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Sanierung eines vorhandenen Wohngebäudes, Umbau und Anbau (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Umbau und Nutzungsänderung einer ehem. Fahrzeughalle zur Bewegungshalle (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)