Die Gemeindevertretung Chorin stellt das Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 200 tlw. zurErrichtung einer Sirenenanlagezur Verfügung. Die Errichtung soll gemäß Standortvorschlag (Anlage 1) erfolgen.
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin stellt das Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 200 tlw. zurErrichtung einer Sirenenanlagezur Verfügung. Die Errichtung soll vorbehaltlich des Vorliegens einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis erfolgen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wohnhaus mit Konstruktionsbüro und Lager (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)