Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Chorin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eberswalde mbH (WFGE) anzuweisen, dem Verkauf und der Abtretung der Anteile der Gemeinde Chorin an der WFGE zu zuzustimmen und alle notwendigen Maßnahmen und Willenserklärungen für die Abwicklung vorzunehmen.
12.04.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Chorin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eberswalde mbH (WFGE) anzuweisen, dem Verkauf und der Abtretung der Anteile der Gemeinde Chorin an der WFGE zuzustimmen und alle notwendigen Maßnahmen und Willenserklärungen für die Abwicklung vorzunehmen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wohnhaus mit Konstruktionsbüro und Lager (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)