Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Beendigung des Verfahrens und somit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021, Beschluss-Nr.: CH-030/2021, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“.
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Beendigung des Verfahrens und somit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021, Beschluss-Nr.: CH-030/2021, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wohnhaus mit Konstruktionsbüro und Lager (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)