Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 28.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2022  
CH/003/2022  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Standortänderung Sirene OT Brodowin, Brodowiner Dorfstr. 76 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Anlage 1 Standortvorschlag)  
CH-015/2022  
Ö 7.2  
Verkauf und Abtretung der Anteile der Gemeinde Chorin an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eberswalde mbH (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 0)  
CH-018/2022  
Ö 7.3  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig Chorin" - Beendigung des Verfahrens (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-021/2022  
Ö 7.4  
Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig" OT Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-023/2022  
Ö 7.5  
Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-022/2022  
Ö 7.6  
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug (Einreicher: Amtsdirektor Sonstiges: 2)  
CH-025/2022  
    VORLAGE
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe-

zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug,

Flur 1, Flurstück 110.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind

durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

   
    28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.6 - zurückgestellt
   
   
    04.05.2022 - Entwicklungsausschuss Chorin
    Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen
   
   
    31.05.2022 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe-

zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug,

Flur 1, Flurstück 110.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind

durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

7

1

3

0

 

Ö 7.7  
Benennung eines Mitgliedes des Finanz- und Sozialausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-027/2022  
Ö 7.8  
Benennung eines Mitgliedes des Werkausschusses (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-028/2022  
Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2022    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-016/2022  
N 13.2     Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wohnhaus mit Konstruktionsbüro und Lager (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-017/2022  
N 13.3     Pegelbohrung auf dem Flurstück 213/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Brodowin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-020/2022  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung