Tagesordnung - Bauausschuss Britz

 
 
Bezeichnung: Bauausschuss Britz
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 17.10.2022  
BRBA/003/2022  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses      
Ö 8  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1  
Einbahnstraßenregelung Oderberger Straße (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Entwürfe V1 - V3, Detailplan)  
BR-002/2023  
Ö 8.2  
Absperrung "wilder Parkplatz" Straße "Zum Hasenpfuhl" nähe Fleischwerke Britz (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Lagekarten V1 a/b, V2, V3, V4; Bilder)  
BR-012/2023  
Ö 8.3  
Aufstellung zu Schäden und Mängeln an öffentlichen Verkehrsflächen      
Ö 8.4  
Pflege der kommunalen Grünflächen in der Gemeinde Britz (Einreicher: AD Anlagen: 1)  
BR-006/2023 IV  
Ö 8.5  
Beschluss zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
BR-010/2023  
Ö 8.6  
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“, Gemeinde Britz (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 4)  
BR-011/2023  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“,

zu gleich Vorhaben- und Erschließungsplan; bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) der Planfassung vom 28.12.2022 wird auf der Grundlage des §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.  Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 2).

3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.

4.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzupassen. Dabei ist der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VBP) als allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet festgesetzte Bereich im Flächennutzungsplan von Gewerbebaufläche in Wohnbaufläche und gemischte Baufläche zu berichtigen (Anlage 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlage 1 Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen des

  Entwurfes vom September 2021

Anlage 2 Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022

Anlage 3 Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4         Planzeichnung

 

   
    13.02.2023 - Bauausschuss Britz
    Ö 8.6 - 
   
   
    27.02.2023 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 7.11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“,

zu gleich Vorhaben- und Erschließungsplan; bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) der Planfassung vom 28.12.2022 wird auf der Grundlage des §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.  Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 2).

3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.

4.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzupassen. Dabei ist der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VBP) als allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet festgesetzte Bereich im Flächennutzungsplan von Gewerbebaufläche in Wohnbaufläche und gemischte Baufläche zu berichtigen (Anlage 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlage 1 Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen des

  Entwurfes vom September 2021

Anlage 2 Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022

Anlage 3 Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4         Planzeichnung

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 

Ö 8.7  
Erlass der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Britz (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 6)  
BR-015/2023  
Ö 8.8  
Errichtung einer Packstation durch die Deutsche Post AG      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 17.10.2022    
N 10     Bericht des Ausschussvorsitzenden    
N 11     Bericht des Amtsdirektors    
N 12     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Realisierungskonzept DataCenter (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   BR-009/2023 IV  
N 14     Schließung der Sitzung