Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“,
zu gleich Vorhaben- und Erschließungsplan; bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) der Planfassung vom 28.12.2022 wird auf der Grundlage des §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gebilligt (Anlage 2).
3. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen ist mitzuteilen.
4.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Britz ist gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anzupassen. Dabei ist der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VBP) als allgemeines Wohngebiet (WA) und Mischgebiet festgesetzte Bereich im Flächennutzungsplan von Gewerbebaufläche in Wohnbaufläche und gemischte Baufläche zu berichtigen (Anlage 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird ortsüblich bekannt gemacht.
Anlage 1 Zusammenfassung der Änderungen und Ergänzungen des
Entwurfes vom September 2021
Anlage 2 Planfassung des VBPs i.d.F. 28.12.2022
Anlage 3 Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 Planzeichnung