Die Gemeindevertretung beschließt, auf der Choriner Straße einseitig einen Teil des Straßenrands als eine Art Fußweg herzurichten, damit Fußgänger von der Hebewerkstraße aus die Turnhalle, die Kirche, den Friedhof und die weiteren Wohngebäude bis zur Nr. 9 ungefährdet erreichen können.