Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges in der Ortslage „Neuendorf“ (B158) im Bereich der Hausnummer 22. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
20.03.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges in der Ortslage „Neuendorf“ (B158) im Bereich der Hausnummer 22. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.