Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Hermann-Seidel-Straße von der Einmündung B158 bis zum Ende der geschlossenen Bebauung (Haus-Nr. 59) sowie in Gegenrichtung entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
17.07.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für die Hermann-Seidel-Straße von der Einmündung B158 bis zum Ende der geschlossenen Bebauung (Haus-Nr. 59) sowie in Gegenrichtung entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.