Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 293.068,08EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 195,13EUR.
05.09.2024 - Amtsausschuss
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 293.068,08 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 195,13 EUR.