Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
20.02.2025 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.