Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gemäß Anlage 2.
20.02.2025 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gemäß Anlage 2. Die Gültigkeit wird bis zum 31.12.2027 befristet.