Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung ihrer Zahlungen setzt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg auf der Grundlage des § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 630.000 EUR fest.
08.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung ihrer Zahlungen setzt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg auf der Grundlage des § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 630.000 EUR fest.