Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Änderung des Beschlusses BR-050/2016 - Verkauf einer ca. 618 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 1160/0.0 (neu 1208/0.0), der Flur 3, in der Gemarkung Britz