Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.
Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:
Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Britz sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls bean-spruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.
Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat
Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.
Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig
mitzuteilen.
Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen Ortsstraßen und Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.
27.02.2017 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.
Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:
Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Britz sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls bean-spruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.
Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat
Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.
Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig
mitzuteilen.
Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen Ortsstraßen und Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.