Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
09.03.2017 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 5.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde 2017 werden mit den in der Mail von vom 07.03.2017 um 16.43 Uhr sowie in der Mail vom 09.03.2017 um 14.01 Uhr übermittelten Änderungen beschlossen.
Der § 3 der Haushaltssatzung 2017 wird wie folgt geändert:
„Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Auszahlungen von Investitionsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 600.000 Euro festgesetzt“.
In den Haushaltsplan 2017 einzustellen sind die im Zusammenhang mit dem Beschluss NI-052/2016 vom 12.12.2017 für die Erarbeitung einesGesamtkonzeptes „Niederfinow 2025“ verbundenen Aufwendungen im Produkt 5110100 in Höhe von 30.000,00 EUR sowie Erträge aus Fördermitteln in Höhe von 24.000,00 EUR sowie Eigenmittel in Höhe von 6.000,00 €.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Bauvoranfrage zur Errichtung eines 2-geschossigen Einfamilienhauses (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)